Während die ein oder andere Fortbildung für Pflegemitarbeiter*innen jährliche Pflicht ist und zu den Auffrischungs- und Erhaltungsfortbildungen zählt, sind Anpassungs-, Aufstiegs- oder Leitungsfortbildungen die „Kür“ und richten sich nach den Wünschen und Bedürfnissen der Mitarbeitenden und dem Benefit für die Einrichtung.

Zur Plicht zählen beispielsweise Fortbildungen zu den Bereichen Erste Hilfe, Brandschutz, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygiene, Anwendung der Medizinprodukte, Notfallmanagement Expertenstandards, Alltagsbetreuung oder Praxisanleitung.

Zur „Kür“ können Weiterbildungen wie zum*r Qualitätsbeauftragten und Wohnbereichsleitung, gerontopsychiatrischen Fachkraft oder Palliativfachkraft, aber auch Bildungsthemen, wie z. B. Aromatherapie, basale Stimulation, Validation und vieles mehr gehören. Viele Bereiche stellen einen echten Mehrwert für Einrichtung und Mitarbeitende und manches Mal ein Alleinstellungsmerkmal im unmittelbaren Umfeld dar.

Schulungswünsche der Mitarbeitenden lassen sich sehr gut über die regelmäßigen Personalgespräche ermitteln und bieten die Möglichkeit, die Interessen der Mitarbeitenden und den Benefit für die Einrichtung abzugleichen und in Einklang zu bringen. Die Berücksichtigung der individuellen Anliegen bringt den Beschäftigten unmittelbare Wertschätzung entgegen, was deren Zufriedenheit und Motivation steigern und zu einem hohen Maß an Identifikation mit „seiner*ihrer Einrichtung“ führen kann.

Für den Gesamtüberblick kann es übersichtlicher sein, alle Fortbildungen – unabhängig von Pflicht oder Wunsch – in einem prospektiven Fortbildungsplan zusammenzufassen und diesen den Mitarbeitenden rechtzeitig und umfassend bekannt zu machen. Hierzu eignen sich u.a. Aushänge, Veröffentlichungen im Qualitätsmanagementhandbuch oder die Protokolle von Teamsitzungen.

Können die jährlichen Pflichtfortbildungen durch hausinterne Dozenten erbracht werden (wie z.B. Brandschutz/Haustechnik, Hygiene/Hygienebeauftragte, Notfallmanagement/PDL etc.), kann eine verbindliche Planung vorausschauend für das ganze Jahr erfolgen. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Erfüllung der Verpflichtung möglichst ohne großen Zusatzaufwand für die Dienstplanerstellung vorzusehen. Interne Dozenten können die Fortbildungen z.B. im Rahmen von Teamsitzungen oder Betriebsversammlungen über das Jahr verteilt leisten und sind sehr gut im regulären Dienstplan zu verorten, wodurch sich auch die Erreichbarkeit der Gesamtbelegschaft erhöht.

Wenn externe Anbieter die Fortbildungen erbringen, empfiehlt es sich, eine frühzeitige Terminierung vorzunehmen und die Teilnehmenden festzulegen. Bei weit in der Zukunft liegenden Maßnahmen kann es hilfreich sein, die Mitarbeitenden nicht namentlich, sondern nach anderen Kriterien zu planen. Eine Einteilung nach Berufsgruppen bietet beispielsweise den Vorteil, dass nicht zu viele Mitarbeitende zeitgleich den Wohnbereich verlassen und Wohnbereiche sich besser planbar gegenseitig unterstützen können.

Eine Gesamtplanung lässt sich quartalsweise, halbjährlich oder jährlich erstellen. Sie bietet den Vorteil, dass alle Fort- und Weiterbildungen im Blick des Verantwortlichen bleiben. Pflichtfortbildungen werden so nicht „vergessen“ oder übersehen und können bei Prüfungen gut nachgewiesen werden, zudem können durch solch einen Gesamtüberblick Terminüberschneidungen vermieden werden.

Wenn Sie Unterstützung in der Weiterbildungsplanung oder in der Durchführung von Fortbildungen benötigen, kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie individuell persönlich. Eine Kurzübersicht zu unserem Fortbildungsangebot finden Sie auch hier.