In aller Munde und viel diskutiert, das Pflegekompetenzgesetz:
Pflegefachkräfte sollen in Deutschland zukünftig mehr berufliche Befugnisse erhalten, denn Pflegekräfte haben oft eine hohe fachliche Kompetenz und eine große Expertise. Ein Fachwissen, was derzeit mehr oder weniger brach liegt, da die Berechtigungen reglementiert sind.

Am 19.12.2023 wurden in einem Fachgespräch zwischen Spitzenvertretern der Pflege und Ärzteschaft sowie dem Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach erste vorläufige Eckpunkte festgelegt, aus welchen nun ein Gesetzesentwurf entstehen soll.

Wie Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, feststellte, „gibt es durchaus Vorbehalte von unterschiedlichen Seiten, der Pflege mehr Verantwortung zu übertragen. Doch gerade angesichts des großen Fachkräftemangels in der Pflege ist es ein richtiger und wichtiger Schritt, dass die Bundesregierung die Pflegeberufe durch zusätzliche Kompetenzen stärken will. Die verschiedenen Gesundheitsberufe müssen bereit sein, stärker als bisher interprofessionell im Team zusammenzuarbeiten und im Sinne der Versorgungsoptimierung Aufgaben entsprechend umzuverteilen.“ (https://www.aok.de/pp/bv/statement/eckpunkte-pflegekompetenzgesetz/)

Auf diesem Weg hilft die Intention, qualifizierten Pflegefachkräften im Rahmen ihrer individuellen Kompetenzen auch entsprechende Befugnisse zuzugestehen. Hier orientiert man sich einerseits an dem Berufsbild der „Advanced Practice Nurse“ (APN) nach internationalem Vorbild, die als akademisch ausgebildete Pflegende mit Masterabschluss bereits vielfältige patientennahe und- ferne Aufgaben übernehmen. Andererseits soll das neue Pflegekompetenzgesetz auch Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung (die Mehrheit der Pflegekräfte) mit einbeziehen.

„Für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen pflegerischen Versorgung sind
daher Pflegeberufe und ihre Aufgaben und Befugnisse in der Versorgung auf allen Qualifikationsniveaus – von der Pflegeassistenzperson bis zur Pflegefachperson mit Masterabschluss – zu betrachten“ (Kurzpapier: Vorläufige Eckpunkte Pflegekompetenzgesetz – für Fachgespräch am 19. Dezember 2023; nicht ressortabgestimmt –)
Alle Eckpunkte finden sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Zur Umsetzung „… braucht es neue gesetzliche Rahmenbedingungen und eine Klärung aller ordnungs- und haftungsrechtlichen Fragen, damit die neuen Gesundheitsprofessionen in der Versorgung rechtssicher agieren können.“ (https://www.aok.de/pp/bv/statement/eckpunkte-pflegekompetenzgesetz/).
Zudem stärkt dies das Selbstbild der Pflegekräfte, die mit solch neuen Befugnissen mehr Verantwortung nicht nur übernehmen müssen sondern DÜRFEN und ihrer hochkompetenten Ausbildung im Berufsalltag gerecht werden können. Gemeinsam bringen wir die Pflege in Deutschland vorab.

#wirmachenpflegebesser